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Immobilien-Lexikon

Über 131 Begriffe rund um Immobilien, Baufinanzierung und Hauskauf – verständlich erklärt.

A 13 Begriffe
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Einheiten abgetrennt ist. Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum und die Eintragung im Grundbuch.

Abtretung

Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einem Gläubiger auf einen anderen. Im Immobilienbereich häufig bei Grundschulden, wenn ein Darlehensgeber wechselt und die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten wird.

Amtlicher Lageplan

Vom Katasteramt oder einem Vermessungsingenieur erstellte maßstabsgetreue Zeichnung, die das Grundstück mit seinen Grenzen, Gebäuden und Nachbargrundstücken darstellt. Wird für Bauanträge und Grundstückskäufe benötigt.

Annuität

Gleichbleibende Jahresrate bei einem Darlehen, bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil. Während der Laufzeit sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt entsprechend.

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Annuitätendarlehen

Die häufigste Darlehensform bei Baufinanzierungen. Der Kreditnehmer zahlt eine gleichbleibende monatliche Rate. Mit jeder Zahlung verringert sich die Restschuld, sodass der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil zunimmt.

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Anschlussfinanzierung

Neue Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindung eines bestehenden Darlehens. Kann bei der bisherigen Bank (Prolongation) oder bei einem neuen Anbieter (Umschuldung) erfolgen. Eine frühzeitige Planung sichert günstige Konditionen.

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Auflassung

Die im Beisein eines Notars erklärte Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Erst mit der anschließenden Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich zum neuen Eigentümer.

Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach der Beurkundung des Kaufvertrags erneut verkauft oder belastet.

Aufteilungsplan

Bauzeichnung, die die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum darstellt. Jede Einheit erhält eine Nummer, die der Bezeichnung im Grundbuch entspricht.

Auszahlungsvoraussetzungen

Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor die Bank die Darlehenssumme auszahlt. Dazu gehören z. B. die Eintragung der Grundschuld, der Nachweis einer Gebäudeversicherung und die Vorlage des Kaufvertrags.

Außenanlagen

Alle baulichen Einrichtungen auf einem Grundstück außerhalb des Gebäudes, etwa Zufahrten, Zäune, Terrassen, Gartenmauern oder Entwässerungsanlagen. Ihre Kosten werden bei der Baufinanzierung als Teil der Gesamtkosten berücksichtigt.

Aval

Bürgschaft oder Garantie, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Im Baubereich etwa bei der Gewährleistungsbürgschaft eines Bauunternehmers.

Avalkredit

Kreditart, bei der die Bank keine Geldmittel auszahlt, sondern für den Kreditnehmer eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt. Der Kreditnehmer zahlt dafür eine Avalprovision.

B 14 Begriffe
Bauantrag

Offizieller Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, der eingereicht werden muss, bevor mit einem Bauvorhaben begonnen wird. Enthält alle erforderlichen Planunterlagen und Nachweise.

Baubeschreibung

Detaillierte schriftliche Beschreibung aller geplanten Bau- und Ausstattungsmerkmale eines Gebäudes. Dient als verbindliche Grundlage für den Bauvertrag und die Kostenkalkulation.

Baufinanzierung

Oberbegriff für alle Finanzierungsformen, die den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie ermöglichen. Typischerweise besteht sie aus Eigenkapital, Bankdarlehen und ggf. Fördermitteln.

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Baugenehmigung

Behördliche Erlaubnis zur Durchführung eines Bauvorhabens. Sie bestätigt, dass das geplante Gebäude den geltenden Bauvorschriften, dem Bebauungsplan und dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Bauherrenversicherung

Versicherungsschutz für den Bauherrn während der Bauphase. Deckt Risiken wie Unfälle auf der Baustelle (Bauherrenhaftpflicht) oder Schäden am Rohbau (Bauleistungsversicherung) ab.

Baulast

Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Beispielsweise kann eine Baulast den Eigentümer verpflichten, eine Zufahrt für ein Nachbargrundstück dauerhaft freizuhalten.

Baulastenverzeichnis

Amtliches Verzeichnis, das alle Baulasten eines Grundstücks enthält. Es wird bei der zuständigen Bauordnungsbehörde geführt und ist nicht im Grundbuch eingetragen. Bei einem Kauf sollte es immer eingesehen werden.

Baunebenkosten

Zusätzliche Kosten, die beim Bau eines Hauses neben den reinen Baukosten anfallen. Dazu zählen u. a. Architektenhonorare, Baugenehmigungsgebühren, Vermessungskosten und Kosten für Gutachten.

Bausparvertrag

Sparvertrag mit einer Bausparkasse, der aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase besteht. Nach Erreichen der Mindestsparsumme und Bewertungszahl kann ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden.

Beleihungsauslauf

Verhältnis zwischen dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert der Immobilie, ausgedrückt in Prozent. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer das Risiko für die Bank und desto besser die Zinskonditionen.

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Beleihungsgrenze

Obergrenze, bis zu der eine Bank eine Immobilie beleihen darf. Bei Realkreditinstituten liegt sie in der Regel bei 60 % des Beleihungswerts. Darüber hinausgehende Beträge erfordern oft eine Zusatzabsicherung.

Beleihungswert

Von der Bank ermittelter Wert einer Immobilie, der als Grundlage für die Kreditvergabe dient. Er liegt meist unter dem Kaufpreis, da die Bank einen Sicherheitsabschlag für mögliche Wertschwankungen einrechnet.

Bereitstellungszinsen

Zinsen, die die Bank für den noch nicht abgerufenen Teil eines zugesagten Darlehens berechnet. Sie fallen typischerweise nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit von 3–12 Monaten an und betragen meist 0,25 % pro Monat.

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Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Quadratmeterpreis für Grundstücke in einer bestimmten Lage, der von den Gutachterausschüssen regelmäßig ermittelt und veröffentlicht wird. Dient als Orientierung für Grundstücksbewertungen.

C 1 Begriff
Cap-Darlehen

Darlehen mit variablem Zinssatz, bei dem eine Zinsobergrenze (Cap) vereinbart wird. Der Zinssatz kann innerhalb der Laufzeit steigen oder fallen, überschreitet jedoch nie den festgelegten Höchstsatz.

D 5 Begriffe
Darlehen

Vertragliche Vereinbarung, bei der ein Geldbetrag von einem Darlehensgeber an einen Darlehensnehmer überlassen wird. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung zuzüglich vereinbarter Zinsen.

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Darlehensgeber

Institution oder Person, die einem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung stellt. Bei Baufinanzierungen sind dies in der Regel Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen.

Darlehensvertrag

Schriftlicher Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, der alle wesentlichen Konditionen wie Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgungssatz, Laufzeit und Sondertilgungsrechte regelt.

Dienstbarkeit

Im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks oder einer bestimmten Person ein Nutzungsrecht am belasteten Grundstück gewährt, z. B. ein Wegerecht oder Leitungsrecht.

Disagio

Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Nennbetrag eines Darlehens. Bei einem Disagio von 2 % werden z. B. nur 98.000 € ausgezahlt, obwohl 100.000 € als Darlehenssumme vereinbart sind. Im Gegenzug wird oft ein niedrigerer Zinssatz gewährt.

E 12 Begriffe
Effektivzins

Gesamtkosten eines Darlehens pro Jahr, ausgedrückt als Prozentzahl. Im Gegensatz zum Sollzins enthält er auch Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder die Kosten einer abweichenden Tilgungsverrechnung. Ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote.

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Eigenkapital

Eigene Geldmittel, die der Käufer in die Finanzierung einbringt, also nicht über einen Kredit finanziert werden. Dazu zählen Ersparnisse, Guthaben aus Bausparverträgen, Grundstücke oder Eigenleistungen. Mehr Eigenkapital führt in der Regel zu besseren Zinskonditionen.

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Eigenleistung

Arbeiten, die der Bauherr oder Käufer selbst am Bau oder bei der Modernisierung erbringt, um Kosten zu sparen. Auch als Muskelhypothek bezeichnet. Banken erkennen Eigenleistungen teilweise als Eigenkapitalersatz an.

Eigentümergemeinschaft

Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage. Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, beschließt Instandhaltungsmaßnahmen und erhebt Hausgeld zur Deckung laufender Kosten.

Energieausweis

Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Bei Verkauf oder Vermietung ist er gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt den Bedarfsausweis (basierend auf baulichen Merkmalen) und den Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch).

Erbbaurecht

Zeitlich befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins. Typische Laufzeiten betragen 50 bis 99 Jahre.

Erbpacht

Umgangssprachliche Bezeichnung für das Erbbaurecht. Der Pächter darf auf einem fremden Grundstück bauen und wohnen, zahlt dafür aber einen regelmäßigen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.

Erbschein

Amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und den Erben als rechtmäßigen Nachfolger ausweist. Bei vererbten Immobilien ist der Erbschein für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich.

Erschließungskosten

Kosten für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz: Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation. Diese Kosten werden bei Neubauten oft unterschätzt und sollten in die Gesamtkalkulation einfließen.

Erwerbsnebenkosten

Alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. In Baden-Württemberg sind dies insbesondere die Grunderwerbsteuer (5 %), Notar- und Grundbuchkosten (~2 %) sowie ggf. Maklergebühren (~3,57 %).

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Exposé

Ausführliche Beschreibung einer zum Verkauf stehenden Immobilie, die der Makler oder Verkäufer erstellt. Enthält typischerweise Fotos, Grundrisse, Lage, Ausstattungsmerkmale, Energiedaten und den Kaufpreis.

Erstvermietungsgarantie

Zusicherung des Bauträgers oder Verkäufers, dass eine Mieteinnahme für einen bestimmten Zeitraum nach Fertigstellung garantiert wird. Dies soll Kapitalanlegern Sicherheit geben, dass die Immobilie nach dem Kauf nicht leer steht.

F 6 Begriffe
Festzins

Für einen bestimmten Zeitraum (Zinsbindung) vertraglich festgelegter Zinssatz, der sich während dieser Frist nicht ändert. Gibt dem Darlehensnehmer Planungssicherheit unabhängig von der Zinsentwicklung am Markt.

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Finanzierungsbestätigung

Schriftliche Erklärung einer Bank, dass sie grundsätzlich bereit ist, die Finanzierung einer bestimmten Immobilie zu übernehmen. Wird von vielen Verkäufern und Maklern vor dem Notartermin verlangt.

Flurkarte

Amtliche Karte, die alle Flurstücke (Grundstücke) einer Gemarkung mit Grenzen, Nummern und Gebäuden zeigt. Wird vom Katasteramt geführt und ist Grundlage für das Grundbuch.

Flurstück

Kleinste vermessungstechnische Einheit der Erdoberfläche mit einer eindeutigen Nummer im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück im rechtlichen Sinne kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Forward-Darlehen

Darlehen, bei dem der Zinssatz bereits heute für eine Anschlussfinanzierung in der Zukunft (bis zu 60 Monate im Voraus) festgeschrieben wird. Dient der Absicherung gegen steigende Zinsen.

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Freistellungserklärung

Zusicherung der finanzierenden Bank des Bauträgers, dass die verkaufte Wohneinheit nach vollständiger Kaufpreiszahlung lastenfrei aus der Gesamtgrundschuld des Bauträgers entlassen wird.

G 9 Begriffe
Gebäudeversicherung

Versicherung, die Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt. Bei finanzierten Immobilien verlangen Banken den Nachweis einer bestehenden Gebäudeversicherung als Auszahlungsvoraussetzung.

Gemeinschaftseigentum

Teile eines Gebäudes und des Grundstücks, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, z. B. Treppenhaus, Dach, Fassade, tragende Wände und Außenanlagen. Die Instandhaltung wird aus dem Hausgeld finanziert.

Globalurkunde

Sammelgrundschuld, die auf mehreren Grundstücken oder Einheiten eines Bauträgers lastet. Einzelne Einheiten werden nach dem Verkauf aus der Globalurkunde durch eine Freistellungserklärung herausgelöst.

Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen aller Grundstücke einer Gemeinde dokumentiert. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (Eigentümer, Lasten, Grundpfandrechte).

Grundbuchauszug

Amtliche Abschrift des Grundbucheintrags für ein bestimmtes Grundstück. Enthält Informationen zu Eigentümer, Größe, Belastungen und Grundpfandrechten. Wird bei jeder Baufinanzierung von der Bank verlangt.

Grunderwerbsteuer

Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an das Finanzamt zu zahlen ist. In Baden-Württemberg beträgt sie 5 % des Kaufpreises. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

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Grundpfandrecht

Oberbegriff für dingliche Sicherheiten an Grundstücken, insbesondere Grundschuld und Hypothek. Das Grundpfandrecht wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls das Recht auf Zwangsversteigerung.

Grundschuld

Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht zur Absicherung eines Darlehens. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht direkt an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt und kann daher flexibel für verschiedene Kredite genutzt werden.

Gutachterausschuss

Unabhängiges, bei der Gemeinde angesiedeltes Gremium, das Bodenrichtwerte ermittelt und Immobilienmarktberichte erstellt. Die Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien.

H 3 Begriffe
Hausgeld

Monatliche Vorauszahlung, die ein Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung leistet. Damit werden laufende Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen und Verwaltungskosten der Wohnanlage gedeckt.

Herstellungskosten

Gesamtkosten für die Errichtung eines Gebäudes, einschließlich Material, Handwerkerleistungen, Planungs- und Genehmigungskosten. Werden bei Neubauten als Grundlage für die Finanzierung und steuerliche Abschreibung herangezogen.

Hypothek

Grundpfandrecht, das direkt an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Wird das Darlehen zurückgezahlt, erlischt die Hypothek automatisch. In der Praxis wird heute überwiegend die flexiblere Grundschuld verwendet.

I 3 Begriffe
Immobilienbewertung

Ermittlung des Werts einer Immobilie durch ein anerkanntes Verfahren. Die drei gängigen Methoden sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Ergebnis dient als Grundlage für Kauf, Verkauf oder Finanzierung.

Immobilienfonds

Investmentfonds, der das Kapital der Anleger in Immobilien investiert. Man unterscheidet offene Immobilienfonds (börsengehandelt, breit gestreut) und geschlossene Immobilienfonds (begrenzte Laufzeit, wenige Objekte).

Instandhaltungsrücklage

Teil des Hausgeldes, der als Reserve für zukünftige Reparaturen und Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum angespart wird, z. B. für Dachsanierung oder Fassadenarbeiten. Eine angemessene Rücklage schützt vor Sonderumlagen.

K 8 Begriffe
Katasteramt

Behörde, die das Liegenschaftskataster führt, also das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke (Flurstücke) mit deren Lage, Grenzen und Nutzung. In Baden-Württemberg beim Landesamt für Geoinformation angesiedelt.

Kaufnebenkosten

Alle Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. In Baden-Württemberg typischerweise: Grunderwerbsteuer (5 %), Notar- und Grundbuchkosten (~2 %) und ggf. Maklergebühren (~3,57 %). Insgesamt rund 10,57 % des Kaufpreises.

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Kaufpreisaufteilung

Aufteilung des Kaufpreises in den Anteil für das Gebäude und den Anteil für das Grundstück. Relevant für die steuerliche Abschreibung (AfA), da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.

Kaufvertrag

Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über den Erwerb einer Immobilie. Regelt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Gewährleistung und die Eigentumsübertragung.

KfW-Förderung

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau für energieeffizientes Bauen und Sanieren, altersgerechtes Umbauen und erneuerbare Energien. Bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse, die über die finanzierende Hausbank beantragt werden.

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Kondition

Gesamtheit der vertraglichen Bedingungen eines Darlehens, insbesondere Zinssatz, Tilgungssatz, Zinsbindungsfrist, Sondertilgungsmöglichkeiten und Bereitstellungszinsfreie Zeit.

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Kommunalabgaben

Von der Gemeinde erhobene Abgaben, z. B. Erschließungsbeiträge für neue Straßen oder Kanalanschlüsse. Bei Neubaugebieten können diese erheblich sein und sollten bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden.

Kulanz

Freiwilliges Entgegenkommen der Bank über die vertraglichen Pflichten hinaus, z. B. eine vorübergehende Tilgungsaussetzung bei finanziellen Engpässen oder die Stundung von Raten.

L 5 Begriffe
L-Bank-Förderung

Förderprogramme der Landeskreditbank Baden-Württemberg, insbesondere für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und energetische Sanierung. Bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse speziell für Bürger in Baden-Württemberg.

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Lastenfreistellung

Löschung aller Belastungen (insbesondere Grundschulden des Verkäufers) aus dem Grundbuch der verkauften Immobilie. Der Notar stellt sicher, dass die Immobilie lastenfrei an den Käufer übertragen wird.

Laufzeit

Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung eines Darlehens. Die Laufzeit hängt von Zinssatz, Tilgungssatz und Sondertilgungen ab und kann bei Baufinanzierungen 15 bis über 30 Jahre betragen.

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Leibrente

Modell, bei dem der Eigentümer seine Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung verkauft und oft ein Wohnrecht behält. Kann eine Möglichkeit sein, im Alter das in der Immobilie gebundene Vermögen zu nutzen.

Löschungsbewilligung

Schriftliche Erklärung des Gläubigers (meist der Bank), dass er mit der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld einverstanden ist. Wird benötigt, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

M 5 Begriffe
Maklergebühr

Provision, die bei Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler fällig wird. Seit Dezember 2020 gilt für Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel hälftig. In Baden-Württemberg beträgt sie meist insgesamt 7,14 % (inkl. MwSt.).

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Marktwert

Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Auch Verkehrswert genannt.

Miteigentumsanteil

Rechnerischer Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, ausgedrückt in Tausendsteln oder Zehntausendsteln. Bestimmt den Stimmrechtsanteil in der Eigentümerversammlung und den Anteil am Hausgeld.

Modernisierung

Bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse, z. B. energetische Sanierung, neue Heizungsanlage oder Barrierefreiheit. Kann durch KfW- und L-Bank-Programme gefördert werden.

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Muskelhypothek

Umgangssprachlicher Begriff für Eigenleistungen am Bau, die vom Bauherrn selbst erbracht werden. Banken erkennen diese teilweise als Eigenkapitalersatz an, wobei der realistisch bewertete Umfang meist auf 10–15 % der Baukosten begrenzt wird.

N 7 Begriffe
Nachfinanzierung

Zusätzliches Darlehen, das aufgenommen werden muss, wenn die ursprüngliche Finanzierung nicht ausreicht, etwa wegen unvorhergesehener Baukosten. Nachfinanzierungen sind oft teurer als das Erstdarlehen.

Nachrangdarlehen

Darlehen, das im Grundbuch hinter dem erstrangigen Darlehen eingetragen wird. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird es erst nach den vorrangigen Gläubigern bedient, weshalb es in der Regel höhere Zinsen hat.

Nebenkosten

Sammelbegriff für die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf (Kaufnebenkosten) oder die laufenden Kosten einer Immobilie (Betriebskosten). Bei einem Kauf in Baden-Württemberg liegen die Kaufnebenkosten bei rund 10,57 % des Kaufpreises.

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Nießbrauch

Recht, eine fremde Sache (z. B. eine Immobilie) umfassend zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Wird häufig eingesetzt, wenn Eltern ihr Haus an Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen oder Mieteinnahmen beziehen möchten.

Nominalzins

Siehe Sollzins. Der vertraglich vereinbarte Zinssatz eines Darlehens ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten. Im Unterschied zum Effektivzins enthält er keine Nebenkosten.

Notaranderkonto

Treuhändisches Bankkonto des Notars, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Der Notar leitet das Geld an den Verkäufer weiter, sobald alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind.

Notarkosten

Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung der Eigentumsumschreibung. Richten sich nach dem Kaufpreis und werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Betragen in der Regel 1,5–2 % des Kaufpreises.

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O 1 Begriff
Objektwert

Von der Bank geschätzter Wert der Immobilie als Grundlage für die Kreditentscheidung. Kann vom Kaufpreis abweichen und wird anhand von Vergleichsobjekten, Lage und Zustand ermittelt.

P 3 Begriffe
Pfandbrief

Von Pfandbriefbanken ausgegebene Schuldverschreibung, die durch erstrangige Grundpfandrechte besichert ist. Pfandbriefe gelten als besonders sicher und dienen Banken als Refinanzierungsinstrument für die Vergabe von Baufinanzierungen.

Prolongation

Verlängerung der Zinsbindung bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsfestschreibung. Meist unkompliziert, da keine neue Grundschuldeintragung nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Anbietern lohnt sich dennoch.

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Provision

Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Dienstleistung. Im Immobilienbereich bezieht sich der Begriff auf die Maklercourtage oder die Vergütung des Finanzierungsvermittlers, die in der Regel von der Bank getragen wird.

R 4 Begriffe
Rangfolge (Grundbuch)

Reihenfolge, in der mehrere Grundpfandrechte in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen sind. Ein erstrangiges Recht wird im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient. Die Rangfolge beeinflusst die Zinskonditionen.

Ratenkredit

Darlehen, das in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Im Gegensatz zur Baufinanzierung wird kein Grundpfandrecht eingetragen. Eignet sich für kleinere Beträge, z. B. für Einrichtung, Auto oder Umschuldung.

Restschuld

Der Teil des Darlehens, der nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch nicht getilgt ist. Für die Restschuld muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden. Je höher der anfängliche Tilgungssatz, desto geringer die Restschuld.

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Rücktrittsrecht

Gesetzliches Recht des Verbrauchers, einen Darlehensvertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Notar belehrt die Parteien beim Kaufvertrag über eine 14-tägige Rücktrittsbelehrung.

S 9 Begriffe
Sachwert

Bewertungsverfahren, bei dem der Wert einer Immobilie aus den Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung) plus dem Bodenwert ermittelt wird. Wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet.

Schätzkosten

Gebühren, die die Bank für die Bewertung (Wertermittlung) der zu finanzierenden Immobilie erhebt. Die Höhe variiert je nach Bank und liegt in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro.

Schufa

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt. Die Bank holt vor der Kreditvergabe eine Schufa-Auskunft ein, um die Bonität des Antragstellers zu prüfen.

Sicherungszweckerklärung

Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Bank, die festlegt, welche Forderungen durch die eingetragene Grundschuld abgesichert werden. Schützt den Eigentümer davor, dass die Grundschuld für andere Zwecke verwendet wird.

Sollzins

Vertraglicher Zinssatz, den die Bank für die Überlassung des Darlehens berechnet, ohne Berücksichtigung von Nebenkosten. Die Gesamtbelastung wird durch den Effektivzins ausgedrückt, der zusätzliche Kosten einbezieht.

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Sondereigentum

Teile eines Gebäudes, die im alleinigen Eigentum eines Wohnungseigentümers stehen, insbesondere die Räume der Wohnung sowie zugehörige Nebenräume wie Kellerräume oder Stellplätze.

Sondertilgung

Außerplanmäßige Rückzahlung auf ein Darlehen, die über die reguläre monatliche Rate hinausgeht. Viele Baufinanzierungen ermöglichen kostenfreie Sondertilgungen von bis zu 5 % der Darlehenssumme pro Jahr.

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Spekulationssteuer

Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren. Selbstgenutzte Immobilien sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung ausgenommen.

Staffelzins

Darlehenskonditionen mit einem vereinbarten Zinsstufenplan, bei dem sich der Zinssatz zu festgelegten Zeitpunkten ändert. Beispielsweise ein niedrigerer Startzins, der nach einigen Jahren ansteigt.

T 5 Begriffe
Teilungserklärung

Notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, durch die ein Gebäude in Wohnungs- und ggf. Teileigentum aufgeteilt wird. Sie legt die Größe der Miteigentumsanteile, Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftsordnung fest.

Tilgung

Regelmäßige Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens. Bei einem Annuitätendarlehen steigt der Tilgungsanteil innerhalb der gleichbleibenden Rate kontinuierlich an, während der Zinsanteil sinkt.

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Tilgungsaussetzung

Vorübergehende Vereinbarung, dass der Darlehensnehmer nur Zinsen zahlt und keine Tilgung leistet. Kann bei finanziellen Engpässen helfen, verlängert jedoch die Gesamtlaufzeit und erhöht die Zinskosten.

Tilgungsplan

Tabellarische Übersicht, die für jede Zahlungsperiode die Aufteilung der Rate in Zins- und Tilgungsanteil sowie die verbleibende Restschuld ausweist. Ermöglicht einen detaillierten Überblick über den Darlehensverlauf.

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Tilgungssatz

Prozentualer Anteil der Darlehenssumme, der pro Jahr zurückgezahlt wird. Ein höherer anfänglicher Tilgungssatz führt zu einer schnelleren Entschuldung und geringeren Gesamtzinskosten. Üblich sind 2–3 % p. a.

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U 2 Begriffe
Umschuldung

Ablösung eines bestehenden Darlehens durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank, um von besseren Konditionen zu profitieren. Ist nach Ablauf der Zinsbindung jederzeit oder nach 10 Jahren (§ 489 BGB) möglich.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

V 6 Begriffe
Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktlage. Wird durch anerkannte Bewertungsverfahren ermittelt und dient als Grundlage für Kreditentscheidungen.

Vertragslaufzeit

Zeitraum, für den ein Darlehensvertrag geschlossen wird. Bei Baufinanzierungen häufig deckungsgleich mit der Zinsbindungsfrist. Die Gesamtlaufzeit bis zur vollständigen Tilgung kann deutlich länger sein.

Volltilgerdarlehen

Darlehen, bei dem die Laufzeit und Tilgung so berechnet sind, dass das gesamte Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist vollständig zurückgezahlt wird. Bietet maximale Planungssicherheit, da keine Anschlussfinanzierung nötig ist.

Vorfälligkeitsentschädigung

Entschädigung, die die Bank verlangen kann, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie soll den entgangenen Zinsgewinn der Bank ausgleichen. Höhe und Berechnung sind gesetzlich geregelt.

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Vorkaufsrecht

Recht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter mit dem Verkäufer vereinbart hat. Kann gesetzlich (z. B. Gemeinden) oder vertraglich vereinbart sein und wird im Grundbuch eingetragen.

Vormerkung

Eintragung im Grundbuch zur Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs, z. B. einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers. Sie verhindert, dass der Anspruch durch andere Verfügungen des Eigentümers vereitelt wird.

W 5 Begriffe
Wertermittlung

Systematische Ermittlung des Werts einer Immobilie nach normierten Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert). Wird von Banken, Gutachtern und Behörden zur Grundlage von Finanzierungsentscheidungen herangezogen.

Widerrufsrecht

Gesetzliches Recht des Verbrauchers, einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.

Wohnfläche

Gesamtfläche aller Räume einer Wohnung, die zu Wohnzwecken nutzbar sind. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Balkone und Terrassen werden meist zu 25–50 % angerechnet.

Wohnrecht

Im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Wohnung oder Teile eines Gebäudes zu bewohnen. Wird oft bei Schenkungen oder Erbübertragungen vereinbart, damit die bisherigen Eigentümer weiterhin dort wohnen können.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer in einer Wohnanlage. Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, fasst Beschlüsse in der Eigentümerversammlung und wird durch einen Verwalter vertreten. Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz.

Z 5 Begriffe
Zinsbindung

Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens vertraglich festgeschrieben ist, typischerweise 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Während dieser Frist bleibt die monatliche Rate konstant. Nach Ablauf muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.

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Zinscap

Vertraglich festgelegte Zinsobergrenze bei variabel verzinsten Darlehen. Auch wenn der Marktzins darüber steigt, wird dem Darlehensnehmer höchstens der Cap-Zinssatz berechnet.

Zinsfestschreibung

Vereinbarung im Darlehensvertrag, die den Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum fixiert. Identisch mit dem Begriff Zinsbindung. Eine lange Zinsfestschreibung bietet Sicherheit, ist aber oft mit einem leicht höheren Zinssatz verbunden.

Zwangsversteigerung

Gerichtliche Verwertung einer Immobilie auf Antrag eines Gläubigers, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Verfahren wird vom Amtsgericht durchgeführt, wobei die Immobilie öffentlich versteigert wird.

Zwischenfinanzierung

Kurzfristiges Darlehen zur Überbrückung einer zeitlichen Lücke, z. B. wenn der Kaufpreis einer neuen Immobilie fällig wird, bevor der Erlös aus dem Verkauf der bisherigen Immobilie eingegangen ist. Wird nach Erhalt des Verkaufserlöses abgelöst.

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