Ratenkredit vergleichen
Ob Autokauf, Renovierung oder andere Wünsche – mit unserem Ratenkredit-Vergleich finden Sie die günstigsten Konditionen aus über 500 Banken. Kreditsummen von 5.000 € bis 100.000 €.
Jetzt Ratenkredit anfragenWas ist ein Ratenkredit?
Ein Ratenkredit ist ein Darlehen, das in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Im Gegensatz zur Baufinanzierung ist ein Ratenkredit in der Regel nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden und eignet sich für Anschaffungen wie Autos, Renovierungen oder andere größere Ausgaben.
Vorteile des Ratenkredits
Feste Raten
Gleichbleibende monatliche Raten für optimale Planbarkeit.
Flexible Laufzeit
Wählen Sie eine Laufzeit von 12 bis 120 Monaten.
Schnelle Auszahlung
Auszahlung oft innerhalb weniger Werktage möglich.
Keine Zweckbindung
Verwenden Sie den Kredit frei nach Ihren Bedürfnissen.
Ratenkredit nach Verwendungszweck
Je nach Verwendungszweck unterscheiden sich die Konditionen. Ein zweckgebundener Kredit ist oft günstiger, weil die Bank eine zusätzliche Sicherheit hat.
| Verwendung | Betrag | Laufzeit | ab Zinssatz* |
|---|---|---|---|
| Autokredit | 10.000 – 50.000 € | 24 – 84 Monate | ab 3,49 % |
| Renovierung | 5.000 – 50.000 € | 12 – 84 Monate | ab 3,99 % |
| Umschuldung | 5.000 – 100.000 € | 12 – 120 Monate | ab 3,29 % |
| Freie Verwendung | 5.000 – 75.000 € | 12 – 84 Monate | ab 4,49 % |
| Möbel & Einrichtung | 3.000 – 25.000 € | 12 – 60 Monate | ab 3,99 % |
* Effektiver Jahreszins, bonitätsabhängig. Stand: Februar 2026. Konditionen unverbindlich.
Beliebte Verwendungszwecke im Detail
Autokredit
Für Neu- und Gebrauchtwagen. Zweckgebunden = günstigere Zinsen.
Renovierung
Für Küche, Bad, Heizung oder energetische Sanierung.
Umschuldung
Alte teure Kredite zusammenfassen und sparen.
Freie Verwendung
Flexibel einsetzbar für alle Zwecke.
Möbel & Einrichtung
Für die Einrichtung Ihres neuen Zuhauses.
Rechenbeispiel: Ratenkredit 20.000 €
5 Tipps für den günstigsten Ratenkredit
- Vergleichen Sie: Die Zinsunterschiede zwischen Banken können über 3 Prozentpunkte betragen.
- Zweckbindung nutzen: Ein Autokredit ist oft 0,5-1,5% günstiger als ein freier Kredit.
- Laufzeit optimieren: Kürzere Laufzeiten = niedrigere Zinsen. Aber die Rate muss tragbar bleiben.
- Umschuldung prüfen: Alte teure Kredite zusammenfassen kann monatlich Hunderte Euro sparen.
- Sondertilgung vereinbaren: Flexibilität für Einmalzahlungen spart langfristig Zinsen.
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Häufige Fragen zum Ratenkredit
Wie hoch sind die Zinsen für einen Ratenkredit?
Die Zinsen für einen Ratenkredit hängen von Bonität, Laufzeit und Verwendungszweck ab. Aktuell (Stand 2026) liegen die Effektivzinsen zwischen ca. 3,29% (beste Bonität, Umschuldung) und 8,99% (mittlere Bonität, freie Verwendung). Zweckgebundene Kredite (z.B. Autokredit) sind in der Regel günstiger.
Wie lange dauert die Auszahlung eines Ratenkredits?
Bei einer Online-Beantragung und positiver Prüfung ist die Auszahlung oft innerhalb von 2-5 Werktagen möglich. Mit VideoIdent geht es noch schneller. Einige Banken bieten sogar eine Sofortauszahlung am gleichen Tag an.
Kann ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, seit 2010 haben Verbraucher das Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1% der Restschuld (bei Restlaufzeit über 12 Monate) bzw. 0,5% (bei Restlaufzeit unter 12 Monaten).
Welche Kreditsumme kann ich erhalten?
Die mögliche Kreditsumme hängt von Ihrem Einkommen, Ihren bestehenden Verpflichtungen und Ihrer Bonität ab. Als Faustregel gilt: Die monatliche Rate sollte maximal 35% Ihres freien Nettoeinkommens betragen.
Ist ein zweckgebundener Kredit günstiger?
Ja, zweckgebundene Kredite (z.B. Autokredit) sind in der Regel 0,5-1,5% günstiger als Kredite zur freien Verwendung. Der Grund: Bei einem Autokredit dient das Fahrzeug als zusätzliche Sicherheit für die Bank.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 488–515 Darlehensrecht (vertragliche Grundlagen)
- • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 491–505 Verbraucherdarlehensvertrag (Verbraucherschutz)
- • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 502 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen (max. 1 % bzw. 0,5 % der Restschuld)
- • Preisangabenverordnung (PAngV) – § 6 Effektiver Jahreszins