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Bauzinsen aktuell

Aktuelle Zinssätze für Ihre Baufinanzierung im Überblick – regelmäßig aktualisiert.

Stand: 17. Februar 2026

Aktuelle Zinssätze nach Zinsbindung

Richtwerte für eine Beispielfinanzierung: 300.000 € Darlehen, 80% Beleihungsauslauf, 2% Tilgung.

ZinsbindungSollzinsEffektivzinsRate / 100.000 €

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Zinsentwicklung seit 2023

Effektivzins für 10 Jahre Zinsbindung im Zeitverlauf.

Aktuell

3.33 %

Trend

↑ steigend

3.10 % 3.32 % 3.54 % 3.76 % 3.98 % 4.20 % 2023 2024 2025 2026 3.33 %
10 Jahre Zinsbindung (Effektivzins)
Hoch: 4.10 % · Tief: 3.25 %

Tipps zur Zinsbindung

Kurze Zinsbindung (10 Jahre)

  • Günstigerer Zinssatz
  • Mehr Flexibilität nach Ablauf
  • Zinsänderungsrisiko bei Anschlussfinanzierung

Empfohlen wenn: Sie mit sinkenden Zinsen rechnen oder das Darlehen schnell tilgen wollen.

Lange Zinsbindung (15-25 Jahre)

  • Maximale Planungssicherheit
  • Schutz vor steigenden Zinsen
  • Höherer Zinssatz

Empfohlen wenn: Sie mit steigenden Zinsen rechnen und langfristige Sicherheit bevorzugen.

Gut zu wissen: Nach 10 Jahren Laufzeit haben Sie unabhängig von der Zinsbindung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§489 BGB). Sie können Ihr Darlehen dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden.

Was beeinflusst den Bauzins?

Der Bauzins wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Zum einen spielt die allgemeine Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) eine wichtige Rolle. Steigt der EZB-Leitzins, steigen in der Regel auch die Bauzinsen.

Dazu kommt Ihre persönliche Bonität: Je besser Ihre Kreditwürdigkeit und je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto günstiger wird Ihr Zinssatz. Auch die Beleihungsquote (Verhältnis von Darlehen zu Immobilienwert) beeinflusst den Zins – je niedriger, desto besser.

Durch den Vergleich von über 500 Banken finden Sie den Anbieter, der für Ihre individuelle Situation den besten Zinssatz bietet. Denn der gleiche Kunde kann bei verschiedenen Banken deutlich unterschiedliche Konditionen erhalten.

Häufige Fragen zu Bauzinsen

Wie werden Bauzinsen bestimmt? +
Der Bauzins wird maßgeblich durch die Refinanzierungskosten der Banken bestimmt – insbesondere die Pfandbriefrenditen und Swap-Sätze am Kapitalmarkt. Indirekt beeinflusst der EZB-Leitzins über die Geldmarktbedingungen die langfristigen Kapitalmarktzinsen. Zusätzlich spielt die individuelle Bonität des Kreditnehmers eine Rolle: Beleihungsauslauf, Einkommenssituation und SCHUFA-Score bestimmen den persönlichen Zinsaufschlag.
Welche Zinsbindung ist empfehlenswert? +
Die optimale Zinsbindung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Je niedriger das aktuelle Zinsniveau, desto eher lohnt eine lange Zinsbindung zur Absicherung. Nach § 489 BGB haben Sie nach 10 Jahren Laufzeit unabhängig von der Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins? +
Der Sollzins ist der reine Darlehenszins. Der effektive Jahreszins nach § 6 PAngV enthält zusätzlich alle preisbestimmenden Faktoren wie die Verrechnung von Tilgungsleistungen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, beide Zinssätze anzugeben. Nur der Effektivzins ermöglicht einen fairen Angebotsvergleich.
Wie kann ich den besten Bauzins erhalten? +
Die wichtigsten Hebel sind: Eigenkapital erhöhen (senkt den Beleihungsauslauf), SCHUFA-Score optimieren (bestehende Kleinkredite ablösen), mehrere Banken vergleichen (Konditionen unterscheiden sich erheblich) und die passende Zinsbindung wählen. Ein unabhängiges Vergleichsportal ermöglicht den Vergleich der Konditionen vieler Banken gleichzeitig.
Was passiert am Ende der Zinsbindung? +
Am Ende der Zinsbindung besteht in der Regel eine Restschuld, die über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert wird. Optionen sind die Prolongation bei der bisherigen Bank, eine Umschuldung zu einer anderen Bank oder ein Forward-Darlehen, das bereits bis zu 60 Monate vor Ablauf abgeschlossen werden kann.

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • EZB – Leitzinsentwicklung und geldpolitische Beschlüsse
  • Pfandbriefgesetz (PfandBG) – Refinanzierung von Immobiliendarlehen
  • PAngV § 6 – Effektiver Jahreszins
  • BGB § 489 – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  • BGB §§ 488–515 – Darlehensrecht