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Baufinanzierung für Alleinerziehende

Als Alleinerziehende haben Sie besondere Herausforderungen bei der Baufinanzierung – aber auch besondere Chancen. Mit den richtigen Förderprogrammen, einer klugen Strategie und persönlicher Beratung ist der Traum vom Eigenheim erreichbar. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

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So gelingt die Baufinanzierung als Alleinerziehende/r

Rund 2,2 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2023). Die Eigentumsquote ist bei Alleinerziehenden mit rund 25 % deutlich niedriger als bei Paaren mit Kindern (ca. 55 %). Der Hauptgrund: Ein einzelnes Einkommen erschwert die Finanzierung. Doch mit der richtigen Kombination aus Einkommen, Unterhalt, Förderungen und ggf. familiärer Unterstützung ist der Hauskauf auch als Alleinerziehende/r möglich.

Die 5 Bausteine Ihrer Finanzierung

1. Eigenes Einkommen

Ihr regelmäßiges Nettoeinkommen bildet die Basis. Auch Teilzeiteinkommen wird berücksichtigt. Planen Sie die Rate so, dass max. 35 % Ihres verfügbaren Einkommens gebunden sind.

2. Unterhalt & Kindergeld

Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle, § 1601 ff. BGB), Unterhaltsvorschuss (UhVorschG) und Kindergeld (255 €/Kind, § 66 EStG) werden als Einkommen berücksichtigt.

3. Förderdarlehen

KfW 300 (bis 270.000 € bei min. 1 Kind), L-Bank Z15-Wohnen (Tilgungszuschuss 2.500 €/Kind) – deutlich günstigere Zinsen als Bankdarlehen.

4. Bürgschaft oder Mithaftung

Eltern oder Verwandte können als Bürge (§ 765 BGB) oder Mitdarlehensnehmer auftreten. Auch eine Grundschuld auf eine bestehende Immobilie der Familie ist möglich.

5. Eigenkapital-Strategie

Bausparvertrag, Sparplan, Erbvorbezug oder Schenkung – auch kleinere Beträge helfen. Bereits 10 % Eigenkapital plus Nebenkosten verbessern die Konditionen deutlich. Tipp: Die Nebenkosten (ca. 10,5 % in Baden-Württemberg) sollten möglichst aus Eigenmitteln gedeckt werden.

Haushaltsrechnung: Was Banken prüfen

Bei der Kreditprüfung stellen Banken eine Haushaltsrechnung auf. Dabei wird Ihr gesamtes Einkommen (Gehalt + Unterhalt + Kindergeld + ggf. Wohngeld) den Ausgaben (Lebenshaltung, Versicherungen, bestehende Kredite, Kinderbetreuung) gegenübergestellt. Der verbleibende Betrag muss die monatliche Kreditrate sicher tragen.

Beispiel-Haushaltsrechnung: Alleinerziehend, 1 Kind

Einnahmen

Nettoeinkommen (Teilzeit 30h)2.200 €
Kindesunterhalt420 €
Kindergeld255 €
Gesamt Einnahmen2.875 €

Ausgaben (Bankpauschalen)

Lebenshaltung (Erwachsener)750 €
Lebenshaltung (Kind)250 €
Versicherungen & Sonstiges200 €
Gesamt Ausgaben1.200 €
Verfügbar für Kreditrate ca. 1.675 €

Vereinfachte Darstellung. Bankpauschalen variieren je nach Institut. Die tatsächlich empfohlene Rate liegt unter dem Maximalwert – ein Puffer von 300–400 € ist ratsam.

Wohngeld und Kinderzuschlag als Stütze

Wohngeld (geregelt im Wohngeldgesetz, WoGG) können auch Eigentümer als Lastenzuschuss beantragen, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) von bis zu 292 € pro Kind ergänzt das Einkommen von Familien mit geringem Verdienst. Beide Leistungen können die finanzielle Belastung in den ersten Jahren der Finanzierung abfedern. Beachten Sie: Wohngeld und Bürgergeld (SGB II § 22) schließen sich gegenseitig aus.

Baufinanzierungsrechner

Berechnen Sie Ihre monatliche Rate und finden Sie heraus, welche Immobilie in Ihr Budget passt. Berücksichtigen Sie alle Einkommensquellen und planen Sie einen ausreichenden Puffer ein.

350.000 €
70.000 €
3.50 %
2.0 %

Ihr Ergebnis

Monatliche Rate

1.453 €

Darlehensbetrag

316.995 €

Restschuld nach 10 Jahren

241.216 €

Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer (5%)17.500 €
Notar (~1,5%)5.250 €
Grundbuch (~0,5%)1.750 €
Makler (~3,57%)12.495 €
Nebenkosten gesamt36.995 €
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Unverbindlicher Richtwert. Die angezeigten Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und stellen kein Finanzierungsangebot im Sinne der PAngV dar. Für ein verbindliches Angebot kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen zur Baufinanzierung für Alleinerziehende

Kann ich als Alleinerziehende/r eine Baufinanzierung bekommen?

Ja, Alleinerziehende können eine Baufinanzierung erhalten. Entscheidend sind ein regelmäßiges Einkommen, eine positive Bonität und eine tragbare monatliche Rate. Unterhaltszahlungen (§ 1601 ff. BGB) werden von vielen Banken anteilig als Einkommen anerkannt. Förderprogramme wie KfW 300 sind speziell für Familien mit Kindern konzipiert – unabhängig vom Familienstand.

Wird Unterhalt als Einkommen anerkannt?

Ja, Unterhaltszahlungen für die Kinder (Kindesunterhalt nach § 1601 ff. BGB, orientiert an der Düsseldorfer Tabelle) werden von den meisten Banken ganz oder teilweise als Einkommen angerechnet. Voraussetzung ist, dass der Unterhalt regelmäßig fließt und am besten durch einen Unterhaltstitel gesichert ist. Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) wird ebenfalls berücksichtigt.

Können meine Eltern als Bürge einspringen?

Ja, eine Bürgschaft oder eine Mitdarlehensnehmerschaft durch Eltern oder andere Verwandte kann die Finanzierungschancen deutlich verbessern. Der Bürge haftet gemäß § 765 BGB für den Kredit. Alternativ kann eine lastenfreie Immobilie der Eltern als zusätzliche Sicherheit eingetragen werden.

Welche Förderprogramme gibt es für Alleinerziehende?

Alleinerziehende mit mindestens einem Kind profitieren von denselben Förderprogrammen wie andere Familien: KfW 300 „Wohneigentum für Familien" (bis 270.000 € Förderdarlehen), L-Bank Z15-Wohnen mit Tilgungszuschuss pro Kind, sowie Wohn-Riester. Zusätzlich können Wohngeld (§§ 1 ff. WoGG) und Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) die monatliche Belastung senken.

Wie viel Eigenkapital brauche ich als Alleinerziehende/r?

Idealerweise bringen Sie 10–20 % des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten als Eigenkapital ein. Bei geringerem Eigenkapital können Förderdarlehen (KfW, L-Bank) die Lücke teilweise schließen. Manche Banken finanzieren auch mit weniger Eigenkapital, wenn das Einkommen stabil ist und die Immobilie werthaltig. Eine Bürgschaft kann zusätzlich helfen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1601 ff. – Unterhaltspflicht, § 765 – Bürgschaft
  • Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) – Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
  • KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien"
  • L-Bank Baden-Württemberg – Programm Z15-Wohnen
  • Wohngeldgesetz (WoGG) – Lastenzuschuss für Eigentümer
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6a – Kinderzuschlag
  • Sozialgesetzbuch II (SGB II) § 22 – Kosten der Unterkunft
  • Statistisches Bundesamt (Destatis) – Mikrozensus, Alleinerziehende in Deutschland
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